Der Pressesprecher des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Franz August Emde erklärt zu der Berichterstattung in Zeit „Adler und Tatze“, vom 17.4.2012: |Zur Meldung >>
Ideenskizzen für den Förderpreis können bis zum 30.4.2012 eingereicht werden. |Zur Meldung >>
Am 1. Februar beginnt die Bewerbungsphase für den Deutschen Naturschutzpreis |Zur Meldung >>

Der Deutsche Naturschutzpreis richtet sich an ehrenamtlich im Naturschutz oder in der Naturbildung engagierte Einzelpersonen sowie nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen, wie Naturschutzverbände, Vereine und Stiftungen, Bürgerinitiativen, Schulen, Kindergärten, andere Bildungseinrichtungen und -initiativen sowie Jugendorganisationen und -verbände u.a.
Nein, bei den Bewerbern muss es sich nicht um Naturschutzfachleute handeln, da der Schwerpunkt der Projekte auch im Bereich Naturerlebnis oder Naturbildung liegen kann. Es wird allerdings empfohlen, naturschutzfachliche Fragen mit Experten aus dem verbandlichen oder dem behördlichen Naturschutz abzustimmen oder diese als Partner in das Projekt einzubinden. In jedem Fall muss der Träger des Projektes über die notwendige fachliche und organisatorische Kompetenz zur Umsetzung der Projektidee sowie über eine geschäfts- und vertragsfähige Struktur verfügen.
Privatwirtschaftliche Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Kommunen, kommunale Zweckverbände und Naturschutzbehörden sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ja, Hochschulen können am Wettbewerb des Deutschen Naturschutzpreises teilnehmen.
In Stufe 1 sind die Bewerber aufgefordert, Ihre Idee in Form einer kurzen Skizze zu präsentieren und auf maximal fünf Seiten u. a. einen groben Überblick über die geplanten Maßnahmen, die Kosten und die beteiligten Partner zu geben. Für die Erstellung der Ideenskizze wurde eine verbindliche Mustergliederung/ Format-vorlage erstellt, die alle notwendigen Informationen zur Erstellung der Ideenskizzen enthält und hier abrufbar ist.
Der Einsendeschluss für die Ideenskizze ist der 30. April 2012 (Datum des Poststempels).
Nein. Projekte, die für den Deutschen Naturschutzpreis eingereicht werden, dürfen sich in gleicher Form nicht gleichzeitig um andere staatliche oder private Fördergelder bewerben oder an Wettbewerben teilnehmen.
Die Projektideen müssen einen eindeutigen, klaren und vorwiegenden Bezug zum Thema des Deutschen Naturschutzpreises 2012 „Stadt braucht Natur – gemeinsam für Vielfalt, Naturerfahrung und Lebensqualität“ aufweisen. Dabei bezieht sich das Jahresthema nicht allein auf Städte, sondern umfasst das gesamte Siedlungswesen, also Städte, städtisches Umfeld sowie dörfliche Strukturen.
Ihre Projektideen zu diesem Thema können so vielfältig wie die Natur selbst sein: Förderung von biologischer Vielfalt, Wiederentdeckung von Brachflächen, spannende Naturbildungs- und Naturerlebnisprojekte im unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeld.
Ja, die eingereichten Ideen und das zu realisierende Projekt sollen in Deutschland einen positiven Beitrag zum Naturschutz, zum Naturerlebnis oder zur Naturbildung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung leisten.
Die Jury des Deutschen Naturschutzpreises entscheidet nach Vorbewertung und fachlicher Prüfung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) über die Vergabe der Preise in der Kategorie Förderpreis. Die Jury wird jedes Jahr neu berufen und setzt sich aus je einem Vertreter von Stifter (Jack Wolfskin) und Träger (BfN) sowie Fachleuten und Funktionsträger aus den Bereichen Naturschutz, nachhaltige Naturnutzung und Kommunikation sowie prominenten Persönlichkeiten, die sich im Naturschutz engagieren, zusammen.
Die Jurysitzung findet voraussichtlich Ende August statt. Die Gewinner werden nach der Entscheidung der Jury durch das Wettbewerbsbüro informiert. Die Preisverleihung und öffentliche Bekanntgabe des Deutschen Naturschutzpreises 2012 ist für Ende september geplant. Die genauen Termine werden in Kürze auf der Homepage veröffentlicht.
Die Bewertung der Projekte erfolgt anhand formaler, fachlicher und qualitativer Kriterien. Dies sind neben der Einhaltung der formalen Vorgaben insbesondere: der Bezug zum Jahresthema, der Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, der Beitrag zum positiven Naturbewusstsein der Menschen in Deutschland, die Neuartigkeit der Ideen, die Multiplikationswirkung und Vorbildfunktion, und die Integration unterschiedlicher Akteursgruppen und neuer Zielgruppen. In der Finalrunde werden darüber hinaus die Realisierbarkeit in einem überschaubaren Zeitraum (maximal 2 Jahre) sowie die Erfolgswahrscheinlichkeit der Konzepte beurteilt.
Die Gesamtpreissumme für den Förderpreis beträgt 200.000 Euro. Diese Summe kann auf mehrere Projekte aufgeteilt werden. Die genaue Zahl der Projekte, die aus der Gesamtpreisssumme unterstützt werden können, hängt von Art und Umfang der eingereichten Projektanträge in Stufe 2 ab.
Das jeweilige Preisgeld ergibt sich aus dem in der Ideenskizze und im Konzept enthaltenen Kostenplan zur Projektumsetzung. Es können sowohl kleine als auch umfangreiche Vorhaben ausgezeichnet werden. Die Höchstsumme für einzelne Projekte beträgt 150.000 Euro.
Nein. Mit dem Deutschen Naturschutzpreis werden ausschließlich neue Projekte bzw. eigenständige Erweiterungen eines bestehenden/laufenden Projektes realisiert.
Zwischen dem Träger des Deutschen Naturschutzpreises, dem Bundesamt für Naturschutz und den Trägern der prämierten Konzepte wird nach der Prämierung eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten definiert werden. Die Auszahlung des Förderpreises erfolgt in Tranchen gemäß den im Konzept definierten Meilensteinen und entsprechend dem Projektfortschritt.
Sobald die o. g. vertragliche Vereinbarung geschlossen wurde, kann mit der Umsetzung der ausgezeichneten Vorhaben begonnen werden.
Nein, die Mittel werden dem Projektträger vorab bereitgestellt und zwar jeweils der Mittelbedarf, der zur Realisierung des im Konzept definierten nächsten Meilensteines notwendig ist.
Die Gewinnprämie darf ausschließlich zur Umsetzung und Realisierung der prämierten Konzepte eingesetzt werden. Akzeptiert werden dabei alle Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen sowie Maßnahmen, die der Naturbildung und der Erhöhung des Naturbewusstseins oder dem Naturerlebnis dienen. Wenn der Projektträger eine gemeinnützige Organisation ist und die Investition der Allgemeinheit zugute kommt, kann das Preisgeld auch für investive Maßnahmen wie Flächenkauf oder Pacht oder wertbildende Baumaßnahmen verwendet werden. In den Kostenplan können alle mit der Umsetzung des Konzeptes im Zusammenhang stehenden Personal-, Sach- und Reisekosten, einschließlich der Bereiche Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation und Evaluation des Projektes, eingestellt werden.
Nein, eine finanzielle Eigenbeteiligung ist nicht notwendig. Der Förderpreis wird als Komplettfinanzierung/100 %-Finanzierung vergeben.
Der Förderpreis wird als Komplettfinanzierung vergeben und ist nicht zur Kofinanzierung anderer Mittel einzusetzen. Im Rahmen des Deutschen Naturschutzpreises prämierte Projekte sind eigenständig und eindeutig abgrenzbar gegenüber anderen Vorhaben.